"Heimattreue Deutsche Jugend" bleibt verboten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am 1. September 2010 die Rechtmäßigkeit des Vereinsverbots gegen die rechtsextreme "Heimattreue Deutsche Jugend" (HDJ), das der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) 2009 ausgesprochen hatte. Die Ziele der HDJ richteten sich eindeutig gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik, urteilte der 6. Senat.
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